Sind Sie von einem Todesfall betroffen? Wir möchten Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen.

Ein Todesfall muss innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt Oberland Ost angemeldet werden. Dies kann auch Ihr zuständiges Bestattungsinstitut für Sie übernehmen.

Anschliessend nehmen Sie bitte mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf, um den Todesfall zu melden. Die Gemeinde ist von Amtes wegen verpflichtet, mit den Angehörigen zusammen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramtes zu erstellen.

Wenn nötig werden erbsichernde Massnahmen eingeleitet. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind Testament sowie Ehe- und Erbvertrag (sofern vorhanden), Kontoauszüge und Familienbüchlein bereit zu halten. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können.

Zugehörige Objekte

Name
RSTA_Checkliste_Erben_de (PDF, 115.92 kB) Download 0 RSTA_Checkliste_Erben_de