Beglaubigungen von Unterschriften
Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden.
Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden. Verständlicherweise sorgt dies bei unseren Kunden immer wieder für Unverständnis.
Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, so bitten wir Sie sich direkt an einen bernischen Notar in der Region zu wenden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin beim Notar Ihrer Wahl und nehmen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mit.
Die Einwohnerdienste können lediglich bestätigen, dass es sich um Kopien von Originaldokumenten handelt.