Mehrzweckgebäude
Für die Nutzung und Reservation der Mehrzweckräumlichkeiten ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Das Gesuch für die Benutzung der Gemeindeanlagen ist auszufüllen.
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Gesuch für die Benützung der Gemeindeanlagen (PDF, 99.68 kB) | Download | 0 | Gesuch für die Benützung der Gemeindeanlagen |