Für die Nutzung und Reservation der Mehrzweckräumlichkeiten ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

Das Gesuch für die Benutzung der Gemeindeanlagen ist auszufüllen.

 

 

 

 

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Gesuch für die Benützung der Gemeindeanlagen (PDF, 99.68 kB) Download 0 Gesuch für die Benützung der Gemeindeanlagen